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Klage gegen Sony: Sony darf nicht verklagt werden

Sony änderte kurze Zeit nach dem PSN Zwischenfall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Vereinigten Staaten gelten. So wurden die AGBs so verändert, dass Sony keine Angst mehr vor einer Sammelklage zu befürchten hat.

Ein Kalifornier verklagte Sony nun aufgrund der Annahme, dass Sony gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen würde. Der Käufer soll auf einen Service (PSN) verzichten, wenn er seine Rechte zum Klagen behalten möchte. Dies sei in den Augen des Mannes nicht richtig und möchte dies vor Gericht klären. Auch erklärte er, dass diese Klausel nicht offensichtlich zu erkennen sei, sondern in den AGBs versteckt liegen.

In Deutschland ist diese Problematik kein Problem, da eine Sammelklage sowieso verboten ist.

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Quelle: CVG

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